Name, Sitz und Zweck

1. Name und Sitz Der Club Luzerner Zauberkünstler (CLZ) ist ein Verein nach Art. 60 ff ZGB mit Sitz in Emmen. Er ist als Ortsring dem Magischen Ring der Schweiz (MRS) angeschlossen.

2. Zweck

Der Verein bezweckt:

a) Zusammenschluss der Amateur- und Berufszauberkünstler von Luzern und Umgebung

b) Förderung des magischen Wissens und Könnens

c) Regelmässige Zusammenkünfte

d) Durchführung von gemeinsamen Vorführungen

e) Wahrung der Interessen von Zauberkunst und Mitgliedern

f) Kampf gegen Missstände und Auswüchse

 

Mitgliedschaft

3. Aktivmitglieder Die Aktivmitglieder werden von der GV aufgenommen. Bedingung ist die Mitgliedschaft beim MRS. MRS-Mitglieder haben nicht automatisch ein Recht auf die Mitgliedschaft beim CLZ. Jedes Aktivmitglied hat Anrecht auf einen geschützten Künstlernamen. Es verpflichtet sich zur Geheimhaltung, kollegialer Hilfeleistung und Respektierung geistigen Eigentums. 

4. Kandidaten Kandidaten, deren Rechte und Pflichten durch den Vorstand geregelt werden, können an einem Clubabend nach erfolgter Aufnahme als Kandidat beim MRS und einer Eignungsprüfung als Kandidaten aufgenommen werden. Die Eignungsprüfung muss den Mitgliedern mindestens 14 Tage vorher mitgeteilt werden. Die Kandidatenzeit beträgt mindestens 6 Monate, im Maximum 24 Monate. Bei Nichtbestehen der MRS-Prüfung verfallen die bezahlten Beiträge dem CLZ. Die Aufnahme kann ohne Grundangabe verweigert werden. Im Übrigen gelten die einschlägigen Bestimmungen des MRS.

5. Ehrenmitglieder

Zu Ehrenmitgliedern beim CLZ können von der GV Mitglieder ernannt werden, welche sich um den Verein besondere Verdienste erworben haben. Sie sind gegenüber dem Verein von allen finanziellen Verpflichtungen befreit.

6. Austritt

Der Austritt aus dem Verein kann jederzeit durch schriftliche Erklärung an den Vorstand erfolgen. Mitglieder, die ihren Verpflichtungen gegenüber dem CLZ nicht nachkommen, gegen die Statuten verstossen oder dem Club zur Unehre gereichen, können von der GV ohne Grundangabe ausgeschlossen werden.

 

Organisation

7. Generalversammlung

Die Generalversammlung als oberstes Vereinsorgan findet ordentlicherweise vor der GV des MRS statt, ausser­ordentlicherweise auf besondern Beschluss des Vorstandes oder auf Verlangen eines Fünftels der Mitglieder. Die Einladung erfolgt schriftlich durch den Vorstand mindestens 14 Tage vorher unter Bekanntgabe der Traktanden. Anträge an die GV sind bis 5 Tage vor der GV schriftlich an den Vorstand zu richten. Über unaufschiebbare Geschäfte, die nicht in die Kompetenz der Generalversammlung fallen, kann auf Antrag des Vorstandes auch an Clubabenden Beschluss gefasst werden.

Wahlen und Abstimmungen, werden, sofern keine Mehrheit geheime Abstimmung verlangt, mit offenem Handmehr durchgeführt. Bei Stimmgleichheit gibt der Vorsitzende den Stichentscheid. Die Beschlussfähigkeit erfordert mindestens die Anwesenheit von der Hälfte aller Mitglieder und erfolgt durch das absolute Mehr. Für die Auflösung des Vereins ist die Zustimmung von zwei Dritteln aller Mitglieder erforderlich.

Die GV ist kompetent für:

a) Genehmigung der Protokolle und Jahresberichte

b) Genehmigung von Jahresrechnung und Voranschlag

c) Wahl vom Obermagier, Vorstand und Revisoren

d) Festsetzung von Jahresbeitrag und Aufnahmegebühr

e) Anträge von Vorstand und Mitgliedern

f) Anträge an die GV des MRS

g) Statutenrevisionen

h) Aufnahme neuer Mitglieder

i) Ernennung von Ehrenmitgliedernj) Ausschluss von Mitgliedern

k) Auflösung des Vereins

 

8. Vorstand

Der Vorstand, dem die Vereinsleitung obliegt, wird für eine einjährige Amtsdauer gewählt, bei Wiederwählbarkeit. Er tritt zusammen, sooft es die Geschäfte erfordern, vollzieht die GV-Beschlüsse, bereitet das Jahresprogramm vor und erledigt alle übrigen, nicht ausdrücklich der GV vorbehaltenen Geschäfte. Der Ausgabenkredit des Vorstandes darf die jährlichen Mitgliederbeiträge nicht überschreiten.

Der Vorstand besteht aus:

a) Obermagier (Präsident). Er leitet die Versammlungen, überwacht die Vollziehung der Vereinsbeschlüsse, vertritt ihn nach aussen und hat zuhanden der GV des CLZ einen schriftlichen Jahresbericht abzufassen.

b) Vizepräsident, welcher den Obermagier in seinen Obliegenheiten unterstützt und vertritt und das Protokoll führt.

c) Kassier. Er besorgt das Kassawesen, ist für den Eingang der Jahresbeiträge und übrigen Guthaben des Vereins verantwortlich und legt der ordentlichen GV hierüber alljährlich Rechnung ab.

 

9. Rechnungsrevisoren

Zwei Rechnungsrevisoren werden alljährlich von der GV gewählt. Sie überprüfen die Jahresrechnung um der GV Bericht zu erstatten. Erwünscht ist auch die Kontrolle von vereinseigenem Inventar.

10. Unterschriften

Die Unterschriftsberechtigung liegt beim Obermagier, der mit 

berechtigung dem Vizepräsidenten oder Kassier kollektiv zeichnet. Nicht finanziell oder rechtsverbindliche Aktenstücke können mit Einzelunterschrift versehen werden.

11. Vereinskasse

Die Vereinskasse wird gespiesen durch:

a) Jahresbeiträge der Aktiven laut GV-Beschluss

b) Eintrittsgebühren

c) Gaben und Spenden von Gönnern

d) Einkünfte aus Aufführungen oder Clubanlässen

e) Vermögenserträge

12. Haftbarkeit

Jegliche persönliche Haftbarkeit der Mitglieder für die Verbindlichkeiten des Vereins ist ausgeschlossen. 

 

Allgemeines

13. Schiedsgericht

Bei Streitigkeiten ist das Schiedsgericht des MRS zuständig.

14. Vereinsjahr

Als Vereins- und Rechnungsjahr gilt das Kalenderjahr.

15. Inkraftsetzung Diese Statuten treten durch den Beschluss der GV vom 2. März 2011 in Kraft und ersetzen alle geschriebenen oder ungeschriebenen Bestimmungen des vor 30 Jahren gegründeten Ortszirkels 

 

Emmen, 2. März 2011

Club Luzerner Zauberkünstler

Der Obermagier: gez. Thomas Habermacher (TOMiNi)

Der Vizepräsident: gez. Hanspeter Birrer (Arino)